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Bedingungen und Konditionen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Artikel 1: Definitionen

  1. Q-dome mit Sitz in Enschede, Handelskammernummer 06071699 in Enschede, wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Dienstleister bezeichnet.
  2. Der Vertragspartner des Dienstleisters wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Auftraggeber bezeichnet.
  3. Die Parteien sind gemeinsam Dienstleister und Auftraggeber.
  4. Die Vereinbarung bezeichnet die Vereinbarung zur Erbringung von Dienstleistungen zwischen den Parteien.

Artikel 2: Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Angebote, Arbeiten, Vereinbarungen und Lieferungen von Dienstleistungen oder Waren durch oder im Namen des Dienstleisters.
  2. Eine Abweichung von diesen Bedingungen ist nur möglich, wenn dies ausdrücklich schriftlich von den Parteien vereinbart wurde.
  3. Der Vertrag enthält stets Best-Effort-Verpflichtungen für den Dienstleister, keine Ergebnisverpflichtungen.

Artikel 3: Zahlung

  1. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen, sofern die Parteien hierüber keine anderen Vereinbarungen getroffen haben oder in der Rechnung eine andere Zahlungsfrist angegeben ist.
  2. Bei Sonderanfertigungen erfolgt die Zahlung zu 100 % im Voraus, da Sonderanfertigungen nach Produktionsbeginn nicht mehr an Dritte verkauft werden können.
  3. Zahlt der Kunde nicht innerhalb der vereinbarten Frist, gerät er von Rechts wegen in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Von diesem Zeitpunkt an ist der Dienstleister berechtigt, die Verpflichtungen auszusetzen, bis der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nachgekommen ist.
  4. Bleibt der Kunde im Verzug, wird der Dienstleister mit der Einziehung fortfahren. Die mit diesem Inkasso verbundenen Kosten trägt der Kunde. Befindet sich der Kunde in Verzug, schuldet er dem Leistungserbringer die gesetzlichen Zinsen, außergerichtliche Inkassokosten und sonstige Schäden. Die Inkassokosten werden auf der Grundlage der Verordnung über die Entschädigung außergerichtlicher Inkassokosten berechnet.
  5. Im Falle einer Liquidation, eines Konkurses, einer Pfändung oder eines Zahlungsaufschubs des Kunden sind die Forderungen des Dienstleisters gegenüber dem Kunden sofort fällig und zahlbar. Verweigert der Auftraggeber die Mitwirkung an der Auftragsausführung durch den Dienstleister, ist er dennoch verpflichtet, dem Dienstleister den vereinbarten Preis zu zahlen.

Artikel 4: Angebote und Kostenvoranschläge

  1. Angebote sind freibleibend und haben eine Gültigkeit von maximal 1 Monat, sofern im Angebot keine andere Annahmefrist angegeben ist. Wird das Angebot nicht innerhalb der genannten Frist angenommen, verfällt das Angebot.
  2. Die in den Angeboten angegebenen Lieferzeiten sind Richtwerte und berechtigen den Käufer nicht zur Kündigung oder zum Schadensersatz, wenn sie überschritten werden, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
  3. Angebote und Kostenvoranschläge gelten nicht automatisch für Nachbestellungen. Die Parteien müssen dies ausdrücklich und schriftlich vereinbaren.

Artikel 5: Preise

  1. Die in Angeboten, Kostenvoranschlägen und Rechnungen genannten Preise verstehen sich inklusive der jeweils anfallenden Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  2. Die Preise der Waren richten sich nach den damals bekannten Selbstkostenpreisen. Erhöhungen dieses Betrages, die für den Leistungserbringer zum Zeitpunkt der Angebotserstellung bzw. des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren, können zu Preiserhöhungen führen.
  3. Hinsichtlich der Leistungen können die Parteien bei Vertragsabschluss einen Festpreis vereinbaren.
  4. Ist kein Festpreis vereinbart, kann der auf die Leistung entfallende Tarif auf Basis der tatsächlich aufgewendeten Stunden ermittelt werden. Der Satz berechnet sich nach den üblichen Stundensätzen des Dienstleisters, die für den Zeitraum gelten, in dem er die Arbeiten ausführt, sofern nicht ein anderer Stundensatz vereinbart ist.
  5. Sofern kein Tarif auf Basis der tatsächlich geleisteten Stunden vereinbart wurde, wird für die Leistung ein Richtpreis vereinbart, von dem der Dienstleister bis zu 10 % abweichen kann. Liegt der Zielpreis um mehr als 10 % höher, muss der Dienstleister dem Auftraggeber rechtzeitig mitteilen, warum ein höherer Preis gerechtfertigt ist. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, einen Teil der Bestellung zu stornieren, der den Zielpreis zuzüglich 10 % übersteigt.

Artikel 6: Preisindexierung

  1. Der Dienstleister ist berechtigt, seine Tarife jährlich ab dem 1. Januar entsprechend dem Verbraucherpreisindex (VPI) für alle Haushalte zu erhöhen oder zu senken.
Artikel 7: Informationsbereitstellung durch den Kunden
  1. Der Auftraggeber stellt dem Dienstleister alle für die Auftragsdurchführung relevanten Informationen zur Verfügung.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Informationen und Unterlagen, die der Dienstleister für die ordnungsgemäße Auftragsdurchführung benötigt, rechtzeitig und in der gewünschten Form und Weise zur Verfügung zu stellen.
  3. Der Auftraggeber gewährleistet die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der dem Dienstleister zur Verfügung gestellten Daten und Unterlagen, auch wenn diese von Dritten stammen, sofern sich aus der Art des Auftrags nichts anderes ergibt.
  4. Sofern und soweit der Auftraggeber dies verlangt, wird der Dienstleister die entsprechenden Unterlagen zurücksenden.
  5. Stellt der Auftraggeber die vom Dienstleister geforderten Informationen und Unterlagen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß zur Verfügung und verzögert sich dadurch die Ausführung des Auftrages, so gehen die dadurch entstehenden Mehrkosten und Zusatzgebühren zu Lasten des Klient.
  1. Dem Auftraggeber steht es frei, den Auftrag an den Dienstleister jederzeit zu kündigen.
  2. Tritt der Auftraggeber vom Auftrag zurück, ist er zur Zahlung des geschuldeten Arbeitslohns und der entstandenen Auslagen des Dienstleisters verpflichtet. Nach Beginn der Sonderanfertigung wird der gesamte ausstehende Betrag in Rechnung gestellt.
  1. Der Dienstleister wird den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen und im Einklang mit den Anforderungen fachmännischer Arbeit ausführen.
  2. Der Dienstleister hat das Recht, Arbeiten durch Dritte ausführen zu lassen.
  3. Die Umsetzung erfolgt in gegenseitiger Absprache und nach schriftlicher Vereinbarung und Zahlung einer ggf. vereinbarten Anzahlung.
  4. Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, dafür zu sorgen, dass der Dienstleister rechtzeitig mit dem Auftrag beginnen kann

Artikel 10: Vertragsdauer des Einsatzes

  1. Der Vertrag zwischen Auftraggeber und Dienstleister wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern sich aus der Art des Vertrages nichts anderes ergibt oder die Parteien nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart haben.
  2. Wenn die Parteien eine Frist für die Fertigstellung bestimmter Arbeiten innerhalb der Vertragslaufzeit vereinbart haben, handelt es sich niemals um eine strenge Frist. Bei Überschreitung dieser Frist muss der Auftraggeber den Dienstleister schriftlich in Verzug setzen.

 

Artikel 11: Änderungen der Vereinbarung

  1. Stellt sich im Rahmen der Vertragsabwicklung heraus, dass für die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags eine Änderung oder Ergänzung der auszuführenden Arbeiten erforderlich ist, werden die Parteien den Vertrag rechtzeitig und in gegenseitiger Absprache entsprechend anpassen.
  2. Wenn die Parteien vereinbaren, dass die Vereinbarung geändert oder ergänzt wird, kann sich dies auf den Zeitpunkt des Abschlusses der Ausführung auswirken. Der Dienstleister wird den Auftraggeber hierüber schnellstmöglich informieren.
  3. Sofern die Änderung oder Ergänzung des Vertrages finanzielle und/oder qualitative Auswirkungen hat, wird der Dienstleister den Auftraggeber hierüber schnellstmöglich schriftlich informieren.
  4. Sofern die Parteien ein festes Entgelt vereinbart haben, gibt der Dienstleister an, inwieweit die Änderung oder Ergänzung des Vertrages zu einer Überschreitung dieses Entgelts führt.
Artikel 12: Höhere Gewalt
  1. Zusätzlich zu den Bestimmungen von Artikel 6:75 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs kann die Nichterfüllung einer Verpflichtung des Dienstleisters gegenüber dem Kunden nicht dem Dienstleister zugeschrieben werden, wenn ein Umstand vorliegt, der vom Willen des Dienstleisters unabhängig ist , die die Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise verhindert oder aufgrund derer dem Dienstleister die Erfüllung seiner Verpflichtungen nicht zugemutet werden kann. Zu diesen Umständen zählen die Nichterfüllung durch Lieferanten oder sonstige Dritte, Stromausfälle, Computerviren, Streiks, schlechte Wetterbedingungen und Arbeitsunterbrechungen.
  2. Tritt eine der oben genannten Situationen ein, aufgrund derer der Dienstleister seinen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden nicht nachkommen kann, werden diese Verpflichtungen ausgesetzt, solange der Dienstleister seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Wenn die im vorstehenden Satz genannte Situation 30 Kalendertage angedauert hat, haben die Parteien das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise schriftlich zu kündigen.
  3. In dem im zweiten Absatz dieses Artikels genannten Fall ist der Dienstleister nicht zum Schadensersatz verpflichtet, auch wenn der Dienstleister aufgrund der Situation höherer Gewalt einen Vorteil genießt..

Artikel 13: Übertragung von Rechten

  1. Jegliche Rechte einer Partei aus dieser Vereinbarung dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei nicht übertragen werden. Diese Bestimmung gilt als Klausel mit vermögensrechtlicher Wirkung im Sinne von Artikel 3:83 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

Artikel 14: Eigentumsvorbehalt, Aussetzungsrecht und Zurückbehaltungsrecht

  1. Die beim Auftraggeber vorhandenen Waren und Teile bleiben Eigentum des Dienstleisters, bis der Auftraggeber den gesamten vereinbarten Preis bezahlt hat. Bis dahin kann sich der Dienstleister auf seinen Eigentumsvorbehalt berufen und die Ware zurücknehmen.
  2. Werden die vereinbarten Vorauszahlungsbeträge nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt, ist der Dienstleister berechtigt, die Arbeiten bis zur Zahlung des vereinbarten Teils auszusetzen. Es liegt dann ein Gläubigerverzug vor. Eine verspätete Lieferung kann in diesem Fall dem Dienstleister nicht vorgeworfen werden.
  3. Der Dienstleister ist nicht berechtigt, die unter seinem Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände zu verpfänden oder in sonstiger Weise zu belasten.
  4. Ist die Ware noch nicht geliefert, wurde aber die vereinbarte Anzahlung bzw. der vereinbarte Preis nicht vereinbarungsgemäß gezahlt, steht dem Dienstleister ein Zurückbehaltungsrecht zu. Die Auslieferung der Ware erfolgt dann erst nach vollständiger und vereinbarungsgemäßer Bezahlung durch den Kunden.
  5. Im Falle einer Liquidation, Insolvenz oder Zahlungseinstellung des Kunden sind die Verpflichtungen des Kunden sofort fällig und zahlbar.
  1. Wird der Auftrag von mehreren Auftraggebern erteilt, haften alle Auftraggeber gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller Verpflichtungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem vorliegenden Vertrag.
  1. Jegliche Haftung für Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung ergeben, ist stets auf den Betrag beschränkt, der im jeweiligen Fall von der/den abgeschlossenen (Berufs-)Haftpflichtversicherung(en) ausgezahlt wird. Dieser Betrag erhöht sich um die Höhe der Selbstbeteiligung gemäß der jeweiligen Police.
  2. Die Haftungsbeschränkung gilt auch dann, wenn der Dienstleister für Schäden haftbar gemacht wird, die direkt oder indirekt aus der unsachgemäßen Funktion der vom Dienstleister bei der Auftragsausführung eingesetzten Geräte, Software, Datenbanken, Register oder sonstigen Gegenstände resultieren.

Artikel 17: Haftung des Kunden

  1. Wird ein Auftrag von mehr als einer Person erteilt, haftet jede von ihnen gesamtschuldnerisch für die Beträge, die dem Dienstleister im Rahmen dieses Auftrags geschuldet werden.

Artikel 18: Haftungsausschluss

  1. Der Kunde stellt den Dienstleister von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit den vom Dienstleister gelieferten Waren und/oder Dienstleistungen frei.

Artikel 19: Reklamationspflicht

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Beanstandungen der durchgeführten Arbeiten unverzüglich schriftlich dem Dienstleister anzuzeigen. Die Beschwerde enthält eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels, damit der Dienstleister angemessen reagieren kann.
  2. Eine Reklamation kann jedenfalls nicht dazu führen, dass der Dienstleister zu anderen als den vereinbarten Leistungen verpflichtet wird. Nach Erhalt des Zeltes bzw. Bogens erlischt auch der Gewährleistungsanspruch hinsichtlich witterungsbedingter Farbunterschiede.
  3. Sobald die Ware unser Lager verlässt, geht die Gefahr auf den Käufer über. Dies gilt auch dann, wenn wir die Lieferung mit einem Transportunternehmen unserer Wahl durchführen. Die Ware ist sofort nach Erhalt auf Vollständigkeit und erkennbare Mängel zu prüfen.
  4. Etwaige Mängel müssen auf dem Frachtbrief vermerkt werden. Nach Erhalt der Ware ist der Käufer verpflichtet, die Ware auszupacken und auf sogenannte versteckte Transportschäden zu untersuchen. Diese müssen unter Berücksichtigung der Transportbedingungen innerhalb von 5 Tagen schriftlich gemeldet werden, damit der Versicherungsschutz nicht erlischt.
  1. Sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben, behält sich der Dienstleister sämtliche geistigen Rechte (einschließlich Urheberrecht, Patentrecht, Markenrecht, Zeichnungen und Modellrechte usw.) an allen Entwürfen, Zeichnungen, Schriften, Trägern mit Daten oder anderen Informationen vor. Zitate, Bilder, Skizzen, Modelle, Modelle usw.
  2. Ohne schriftliche Genehmigung des Diensteanbieters dürfen die oben genannten Urheberrechte nicht kopiert, Dritten gezeigt und/oder zugänglich gemacht oder in sonstiger Weise genutzt werden.
  3. Der Kunde verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über die ihm vom Dienstleister zur Verfügung gestellten vertraulichen Informationen. Unter vertraulichen Informationen versteht man in jedem Fall diejenigen, auf die sich dieser Artikel bezieht, sowie Unternehmensdaten.
  4. Der Kunde verpflichtet sich, seinen Mitarbeitern und/oder Dritten, die an der Durchführung dieser Vereinbarung beteiligt sind, eine schriftliche Verpflichtung zur Verschwiegenheit hinsichtlich des Umfangs dieser Bestimmung aufzuerlegen.

Artikel 21: Vertraulichkeit

  1. Der Kunde bewahrt die Informationen, die er (in welcher Form auch immer) vom Dienstleister erhält, sowie alle anderen Informationen über den Dienstleister auf, von denen er weiß oder vernünftigerweise vermuten kann, dass sie geheim oder vertraulich sind, oder Informationen, deren Weitergabe er an den Dienstleister erwarten kann Ein anderer Dienstleister kann Schaden verursachen, ist vertraulich und ergreift alle erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass er die genannten Informationen ebenfalls vertraulich behandelt. Die im ersten Absatz dieses Artikels genannte Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen:
  • die zum Zeitpunkt des Erhalts dieser Informationen durch den Kunden bereits öffentlich waren oder später ohne Verletzung einer für sie geltenden Geheimhaltungspflicht öffentlich geworden sind;
  • bei denen der Kunde nachweisen kann, dass diese Informationen zum Zeitpunkt der Bereitstellung durch den Dienstleister bereits in seinem Besitz waren;
  • dass der Kunde von einem Dritten erhalten hat, wobei dieser Dritte berechtigt war, dem Kunden diese Informationen zur Verfügung zu stellen;
  • die vom Auftraggeber aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung öffentlich gemacht werden.
  1. Die in diesem Artikel beschriebene Geheimhaltungsverpflichtung gilt für die Dauer dieser Vereinbarung und für einen Zeitraum von drei Jahren nach ihrer Beendigung.
Artikel 22 Bußgeld wegen Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht oder das Recht auf geistiges Eigentum
  1. Verstößt der Kunde gegen den Artikel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezüglich der Vertraulichkeit oder des geistigen Eigentums, verliert der Kunde gegenüber dem Dienstleister eine sofort fällige Geldbuße in Höhe von 250 € für jeden Verstoß und einen zusätzlichen Betrag von 50 € für jeden Tag, an dem der Verstoß andauert . Für den Verfall dieser Geldbuße ist keine vorherige Inverzugsetzung oder ein gerichtliches Verfahren erforderlich. Es muss auch kein Schaden vorliegen.
  2. Der Verfall der im ersten Absatz dieses Artikels genannten Geldbuße berührt nicht die übrigen Rechte des Dienstleisters, einschließlich seines Rechts, zusätzlich zur Geldbuße Schadensersatz zu fordern.

Artikel 23: Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

  1. Für diese Vereinbarung zwischen Dienstleister und Auftraggeber gilt ausschließlich niederländisches Recht. Zuständig ist das niederländische Gericht.
  2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Rahmen eines Gerichtsverfahrens als unangemessen belastend erachtet werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft.

Artikel 24; gebruikersvoorwaarden / garantie recht.

Auf unsere aufblasbaren Domes gewähren wir eine Garantie von 1 Jahr ab Rechnungsdatum.

  1. Wenn Sie das Zelt oder den Bogen wieder zusammenpacken, entfernen Sie alle Wände, entfernen Sie alle Stützstangen vom Vorzelt und öffnen Sie den Reißverschluss des Vorzelts. Öffnen Sie dabei alle Luftventile, um die verbleibende Luft draußen zu halten.
  2. Stellen Sie das Zelt oder den Bogen nicht auf unebenem Untergrund auf und/oder ziehen Sie es nicht.
  3. Halten Sie das Zelt oder den Bogen von Feuer und/oder scharfen Gegenständen fern.
  4. Hängen Sie keine schweren Gegenstände an das Zelt oder den Bogen. Benutzen Sie das aufblasbare X-Zelt oder den aufblasbaren Bogen nicht, wenn die Windstärke höher als 6 auf der Beaufort-Skala ist.
  5. Achten Sie darauf, dass kein Wasser und/oder Schnee auf dem Zeltdach oder -bogen ruht.
  6. Behandeln Sie das Zelt oder den Bogen beim Transport vorsichtig.
  7. Packen Sie das Zelt oder den Bogen nicht ein, wenn es nass ist. Dies kann zu Qualitätsproblemen führen.
  8. Füllen Sie das Zelt oder den Bogen mit Luft aus einem sauberen, trockenen und gut belüfteten Bereich aus einer nicht korrodierenden Umgebung
  9. Unter keinen Umständen sollten Sie ein stillstehendes Fahrzeug im Zelt abstellen. Dies kann zum Ersticken führen.
  10. Verwenden Sie im Zelt keine Stoffe, die in irgendeiner Weise gesundheitsschädlich sind.
  11. Verankern Sie das Zelt oder den Bogen mit den mitgelieferten Heringen, Seilen und/oder Sandsäcken.
  12. Das LED-Kit muss entfernt werden, bevor die Luft aus dem Zelt abgelassen wird.
  13. Das Handbuch muss jederzeit strikt befolgt werden. Bei Nichtbeachtung dieser Benutzeranweisungen erlischt die Garantie.
  14. Mängel der gelieferten Ware, Falschlieferungen oder Mengenabweichungen sind uns spätestens 8 Tage nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist entfallen diese Mängelansprüche. Geringfügige oder übliche Abweichungen in Gewicht, Form, Farbe, Maßen oder Qualität sowie Änderungen, die der Weiterentwicklung des Produkts dienen, stellen keinen Mangel dar. Bei berechtigten Mängeln ist der Kunde nur berechtigt, einen im Verhältnis zum gerügten Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. Wir sind berechtigt, die Mängelrüge nach unserer Wahl durch Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Gewährung eines angemessenen Preisnachlasses abzuwehren. Schadensersatzansprüche, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden, sind ausgeschlossen.
  15. Die Gewährleistung entfällt, wenn: der Verbraucher die gelieferten Produkte selbst repariert und/oder bearbeitet oder von Dritten reparieren und/oder bearbeiten lässt; die gelieferten Produkte anormalen Bedingungen ausgesetzt waren oder auf andere Weise nachlässig oder entgegen den Anweisungen des Unternehmers behandelt wurden und/oder auf der Verpackung behandelt wurden; Der Mangel ist ganz oder teilweise auf Vorschriften zurückzuführen, die die Regierung hinsichtlich der Art oder Qualität der verwendeten Materialien erlassen hat oder erlassen wird.

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